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So finden Sie das passende Baugrundstück

Gerade in Ballungsgebieten ist es nicht einfach, ein passendes und bezahlbares Baugrundstück zu finden. Und wenn man dann doch eines gefunden hat, stellt sich die Frage, ob sich dort der Traum vom eigenen Haus überhaupt realisieren lässt.

Wer sich erst einmal grob darüber klar geworden ist, wo er denn bauen möchte, kann bei der Grundstückssuche folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Anzeigen in der Tagespresse (bei einigen Zeitungen auch online)
  • zahlreiche Internetportale mit Angeboten von privat und Maklern
  • Anfragen bei den Gemeinden (Bürgermeister o. Bauamt)
  • Anfragen bei den Kirchen (z.B. wegen Erbbaugrundstücken)
  • Anfragen bei Anwohnern/Nachbarn wenn Sie z.B. eine Baulücke in einem bevorzugtem Wohngebiet entdecken
  • Anfragen bei Bauunternehmen

Worauf ist beim Grundstückskauf zu achten?

Abgesehen von der Lage und dem Preis eines Grundstücks gibt es paar weitere Punkte auf die künftiges Bauherren achten sollten.

Handelt es sich tatsächlich um Bauland ?

Ein Blick in den Bebauungsplan zeigt, ob und wie das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Den Bebauungsplan der Stadt/Gemeinde kann man beim zuständigen Bauamt einsehen. Wenn Sie in Zeitungsanzeigen o.ä. auf Begriffe wie “Bauerwartungsland” o.ä. stossen, seien Sie vorsichtig, denn dann ist es ggf. noch völlig unklar, wann und wie ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Der sog. “B-Plan” spielt auch ansonsten eine sehr grosse Rolle, denn dort wird die Art der Bebaubarkeit festgelegt und was nützt Ihnen das schönste Grundstück, wenn Sie letztlich darauf nicht Ihr Wunschhaus erstellen können.

Ist das Grundstück mit irgendwelchen Rechten belastet?

Grundstücke können mit sog. “Rechten Dritter” belastet sein. Häufig sind dies Wegerechte von Nachbarn oder Landwirten, aber auch Überleitungsrechte für Energieversorger oder sogar Bohr- und Schürfrechte (z.B. in der Lüneburger Heide !). Diese “Lasten und Beschränkungen” sind im Grundbuch eingetragen (Abteilung II). Des weiteren gibt es ggf. noch sog. Baulasten, die vorkommen können, wenn z.B. in der Vergangenheit Grenzabstände nicht eingehalten wurde. Auskunft über diese Baulasten gibt das Baulastverzeichnis beim Bauamt.

Wie ist das Grundstück beschaffen ?

Für einen Laien ist es oftmals nicht zu erkennen, welche Folgekosten noch auf ihn zukommen, um ein Grundstück überhaupt bebauen zu können. Typischer Fall ist, dass ein Grundstück zwar sehr eben aussieht, aber z.B. 1 m unter Straßenhöhe liegt. Das bedeutet, dass ggf. das gesamte Grundstück vor der Bebauung mit Erde aufgeschüttet werden muss. Ein zu tief liegendes Grundstück kann auch bedeuten, dass eine Hebeanlage für die Abwässer eingebaut werden muss.

Wie ist das Grundstück überhaupt bebaubar?

In einem Bebauungsplan ist teilweise bis ins letzte Detail geregelt, wie auf dem Grundstück gebaut werden kann bzw. muss. Das reicht vom sog. Baufenster (= wo darf das Haus auf dem Grundstück liegen) bis hin zu Farbe der Fenster oder der Bepflanzung des Gartens. Besonders kniffelig wird es, wenn B-Pläne schon uralt sind, denn dann orientieren sich diese z.B. am Baustil der 60er Jahre. Fragen Sie ggf. beim Bauamt nach, ob Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Sollte es keinen güötigen B-Plan geben, kann das Grundstück ggf. trotzdem bebaut werden. Die Art der Bebebauung (beispielsweise die Lage auf dem Grundstück oder die Anuahl der Vollgeschosse) muss sich dann an der Nachbarbebauung orientieren.

Ist das Grundstück bereits erschlossen?

Wird ein Grundstück “voll erschlossen” verkauft, bedeutet dies, dass sämtliche öffentlichen Erschließungsmaßnahmen duchgeführt wurden (Straßenbau, Versorgungsleitungen in der Straße usw.). Zu dieser öffentlichen Erschließung kommt aber noch die Erschließung auf dem Grundstück selbst bzw. die Hausanschlüsse, also z.B. die Gas- oder Wasserleitung bis ins Haus. Erkundige Sie sich daher unbedingt bei den örtlichen Ver- und Entsorgern über die sog. Hausanschlusskosten.

Kleines Detail: das diese Maßnahmen durchgeführt wurden, heißt nicht, dass der jetzige Eigentümer diese Kosten auch bezahlt hat. Bei Verkauf des Grundstücks haftet nicht der Alteigentümer sondern der aktuelle Eigentümer. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. Gemeinden diese Erschließungskosten erst nach Jahren abrechnen. Erkundigen Sie sich also bei der Stadt/Gemeinde, ob noch sämtliche Erschließungskosten bezahlt sind! Dort kann man Ihnen auch Auskunft geben, ob in absehbarer Zeit weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind (z.B. Anlage von Fuß- oder Radwegen).

Der Grundstückskaufvertrag - ohne Notar geht nichts!

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland nur mittels eines Notars möglich. Alle anderen mündlichen oder auch schriftlichen Vereinbarungen sind komplett unwirksam (Stichwort “Vorvertrag”).

Die Aufgabe eines Notars ist es, sowohl den Käufer als auch den Verkäufer hinsichtlich der Gestaltung und Tragweite eines solchen Vertrages neutral zu beraten. Dabei soll ein Notar ggf. die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere Partei schützen. Aber Vorsicht: ein Notar prüft nicht, ob der Kaufpreis den örtlichen Marktgegebenheiten entspricht, ein Grundstück bebaubar ist oder eine Baugenehmigung für das zu erwerbende Haus vorliegt.

Für seine Tätigkeit erhält der Notar ein Honorar, dass sich nach der Kaufvertragssumme richtet. Es ist spielt daher keine Rolle, ob Sie 30 Minuten oder 5 Stunden für die Beurkundung des Kaufvertrages benötigen. Als Faustformel gilt: planen Sie bei den Kosten 2 % der Kaufvertragssumme als Notar- und Gerichtskosten ein.