Wie kann man sich gegen eine Pleite des Bauunternehmens absichern?

Auch wenn die Baubranche in Deutschland grundsätzlich boomt, sind Insolvenzen von Bauunternehmen an der Tagesordnung. Betroffen sind vor allem kleine Bauunternehmen, aber selbst alteingesessene große Unternehmen sind nicht automatisch gegen eine Insolvenz geschützt. Sie können sich nur schwer gegen die Insolvenz eines Bauunternehmers schützen, allerdings kann man im Vorfeld ein paar Maßnahmen treffen, um das Risiko zu minimieren.

Wer als Bauherr auf Nummer sicher gehen will, sollte folgende Ratschläge beachten:

  • seien Sie mißtrauisch, wenn Bauunternehmen ungewöhnlich niedrige Baukosten ansetzen bzw. der Hauspreis weit unter dem Preis anderer Bauunternehmen liegt
  • zahlen Sie nur die Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden (nach Baufortschritt) und vermeiden Sie Vorauszahlungen (das muss im Bauvertrag entsprechend geregelt werden!)
  • holen Sie über Ihre Hausbank eine Bankauskunft über das Bauunternehmen ein
  • verlangen Sie vom Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank oder den Nachweis, dass das Bauunternehmen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat (erkundigen Sie sich bei der Versicherung, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht!)

Beachten Sie auch, dass es hier nicht nur um die mögliche Pleite während des Hausbaus geht, sondern auch um die Zeit danach. Baumängel zeigen sich oft erst weit nach dem Einzug und ein Bauunternehmen in der Insolvenz ist kaum in der Lage, diese Mängel zu beseitigen.

Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), das seit dem 1. Oktober 2008 gilt, hat den Verbraucherschutz zumindest etwas verbessert. Baufirmen müssen seit dem von der ersten Abschlagszahlung an eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der gesamten Baukosten leisten, z.B. durch eine entsprechende Bürgschaft ihrer Hausbank. Satt dieser Bürgschaft kann der Kunde auch selbst so viel Geld zurückhalten(siehe Paragraf 632a Absatz 3). Mit diesem Sicherungseinbehalt kann der Bauherr die Mehrkosten bei einer “Pleite” des Bauunternehmens zumindest teilweise ausgleichen. Aber: jeder Bauherr sollte trotzdem eine Sicherheitsleistung von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten mit dem Bauunternehmen aushandeln und dies auch möglichst für die Zeit der Gewährleistung.

Wenn Sie Wirtschaftsauskünfte einholen, sollten Sie auf die korrekte Firmenbezeichnung achten, denn sonst bekommen Sie eine falsche Auskunft. Es soll Bauunternehmen geben, die hier ein Verwirrspiel betreiben, um derartige Auskünfte zu erschweren.

Die beschriebenen Maßnahmen können keine Insolvenz eines Bauunternehmens oder eines Bauträgers verhindern. Eine Insolvenz bedeutet auch nicht, dass der Bauvertrag damit gekündigt ist oder gekündigt werden kann. Ist das betroffene Bauunternehmen “im Kern” gesund, wird der Betrieb in der Regel weitergeführt und die Häuser werden vertragsgemäß bis zum Ende gebaut. Im Falle einer Insolvenz empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter aufzunehmen, denn dieser entscheidet über “weitermachen oder zumachen”.

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