Corona: Musterhausaustellungen bleiben bis auf weiteres geschlossen!
05.04.2020: Die diversen Musterhausaustellungen in Deutschland bleiben wegen des Corona-Virus bis mindesten nach Ostern geschlossen!
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05.04.2020: Die diversen Musterhausaustellungen in Deutschland bleiben wegen des Corona-Virus bis mindesten nach Ostern geschlossen!
Das neue Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dabei gilt es, ein paar Feinheiten zu beachten, denn es gibt zwei wesentliche Ausschlußkriterien.
Das bayerische Landeskabinett hat im Mai 2018 beschlossen, das Baukindergeld aufzustocken und auch Bauherren/Käufern ohne Kinder mit einer Prämie zu fördern.
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude ("Stein-auf-Stein") stiegen in Deutschland im Mai 2018 gegenüber dem Mai 2017 um 4,1 %. Das ist der höchste Anstieg der Baupreise seit November 2007 (+ 5,8 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte der Preisanstieg im Februar 2018 im Jahresvergleich bei 4,0 % gelegen. Von Februar 2018 bis Mai 2018 erhöhten sich die Baupreise um 1,0 %. Alle Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.
Die Voraussetzungen für das neue Baukindergeld sollten verschärft werden. Bundesfinanzminister Scholz wollte dabei die Wohnfläche beschränken, um so "Luxusobjekte" aus der Förderung zu nehmen. Das Bemerkenswert: die förderfähige Wohnfläche lag mit 120 qm für eine vierköpfige Familie unter der Wohnflächengrenze für die soziale Eigenheimförderung in Hamburg. Scholz war bis vor kurzem noch Bürgermeister der Hansestadt.
Die Bundesregierung hat am 07.05.2018 während ihrer Klausurtagung die Einführung eines neuen Baukindergeldes beschlossen. Dieses soll Familien "mit mittlerem Einkommen" bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute (10.04.2018) festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer (nicht die Grunderwerbsteuer!) nicht mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Der Gesetzgeber hat jetzt bis Ende 2019 Zeit, die Berechnung der Grundsteuer neu aufstellen (mit einer Übergangsfrist bis 2024).
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) stellt in einer Studie fest, dass vielerorts in Deutschland am tatsächlichen Bedarf vorbei gebaut wird und fordert u.a., dass in ländlichen Gemeinden kein neues Bauland ausgwiesen wird, In dieser Studie wird vor allem von drohenden Leerständen auf dem Land geschrieben. Vielerorts sei der Bedarf übererfüllt und Neubauten seien wenig sinnvoll. Aber stimmt das in dieser Form?
Am 09.03.2017 hat der Bundestag eine Reform des Bauvertragsrechtes verabschiedet, dass insbesondere privaten Bauherren mehr Rechte zuspricht und diese vor bösen Überrraschungen beim Hausbau schützen soll.