Bundesverfassungsgericht kippt Berechnung der Grundsteuer

 Das Bundesverfassungsgericht hat heute (10.04.2018) festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer (nicht die Grunderwerbsteuer!) nicht mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Der Gesetzgeber hat jetzt bis Ende 2019 Zeit, die Berechnung der Grundsteuer neu aufstellen (mit einer Übergangsfrist bis 2024).

Verfassungswidrig ist nicht nur der sog. Einheitswert, der als Basis für die Berechnung der Grundsteuer dient, sondern auch die Tatsache, dass jede Kommune selbst den sog. Grundsteuer-Hebesatz fast willkürlich selbst festlegen kann. Mit diesem Hebesatz wird dann die individuell zu zahlende Grundsteuer ermittelt. Bemängelt wurde, dass die tatsächlichen Immobilienwerte völlig unberücksichtigt bleiben und so beispielsweise für eine "millionenschwere Villa auf dem Dorf" eine geringere Grundsteuer anfallen kann als für "die normale Neubaueigentumswohnung" in einer Großstadt.

Grundsteuer nicht Grunderwerbsteuer!

Es gab schon einige, die sich darüber gefreut haben, dass sie beim Kauf einer Immobilie künftig keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen müssen. Leider ist diese Freude verfrüht, denn im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geht es tatsählich "nur" um die Grundsteuer. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Kauf einer Immobilie zu zahlen ist, fällt die Grundsteuer Jahr für Jahr an.

Wird es für Immobilienbesitzer jetzt günstiger?

Wer glaubt, dass die Grundsteuern jetzt flächendeckend sinken werden, weiß nicht, wie die Politik in Berlin funktioniert. Die Grundsteuer ist wesentlicher "Ertragsposten" in den kommunalen Finanzen der Gemeinden und Städte. Bevor die Grundsteuern in Kommunen mit hoher Steuerlast gesenkt werden, werden sie wohl eher in den Gemeinden mit niedriger Grundsteuer erhöht. Das dürfte dann vor allem für alle die deutlich teuer werden, die in reichen Kommunen mit beispielsweise hohem Gewerbesteueraufkommen leben.

Es wird spannend werden, was die Damen und Herren sich da in Berlin ausdenken werden, zumal sich die GroKo über die Neugestaltung nicht wirklich einig ist.

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