Die Bundesregierung hat am 07.05.2018 während ihrer Klausurtagung die Einführung eines neuen Baukindergeldes beschlossen. Dieses soll Familien "mit mittlerem Einkommen" bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen.
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit einem zu versteuerenden Einkommen von bis zu 75.000 Euro jährlich (plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind). Diese erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2018 je Kind 10 Jahre lang einen Zuschuss von 1.200 Euro Zuschuss jährlich. Die Auszahlung des Baukindergeldes soll dabei über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Weitere Details, beispielsweise zum Alter der Kinder, gibt es noch nicht. Anträge können erst gestellt werden, sobald das entsprechende Gesetz verabschiedet ist und die genauen Regeln für die Beantragung feststehen. Da fehlt mit Sicherheit boch das passende Antragsformular.
Es ist also noch ein bisschen Geduld gefragt!
Unser Tipp zum Thema Baukindergeld
Wir empfehlen dringend, das Baukindergeld möglichst nicht als zusätzliches Einkommen zu betrachten, sondern das Geld für Sondertilgungen und somit eine schnellere Entschuldung zu verwenden. Aber natürlich muss man in jedem Einzelfall sehen, was man aus dem neuen Baukindergeld machen kann und wie man es am besten verwendet.
Wir erwarten, dass die Investitioinsbank Schleswig-Holstein und ggf, auch die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) Programme zur Vorfinanzierung des Baukindergeldes auflegen. Damit hätten Bau- oder Kaufinteressenten in Hamburg und Schleswig-Holstein immerhin zusätzliche Mittel, um die absurd hohen Erwerbsnebenkosten zahlen zu können.
Ob und in welcher Form andere Bundesländer das Baukindergeld in ihre Förderprogramme einbeziehen, ist ebenfalls noch offen.